Falls ein Paar sich scheiden lassen möchte, ist es ratsam vor oder im Verlauf der Trennung eine sogenannte Trennungsvereinbarung zu schließen. Jene Vereinbarung kann außer der tatsächlichen Scheidung alle Bereiche regeln, welche für die Ehegatten relevant sind. Dazu gehört beispielsweise das Aufenthaltsrecht für die gemeinsamen Kinder, die Aufsplittung des Mobiliars und der Haushaltsgegenstände und die Nutzung des Hauses beziehungsweise der Wohnung. Diese Punkte können schriftlich festgehalten werden und brauchen keine Trennungsvereinbarung notarielle Beglaubigung. Die Trennungsvereinbarung ist auch für Partner, die sich nicht scheiden lassen wollen, sondern nur getrennt leben.
Die Punkte der Trennungsvereinbarung ohne notarielle Beglaubigung
– Zeitpunkt der Trennung
– Trennungsunterhalt
– Unterhaltszahlung für die Kinder
– Aufteilung des Hausrats
– Regelung der Haftung für gemeinschaftliche Kredite beziehungsweise Darlehen
– Umgangsrecht und Aufenthaltsrecht für die Kinder
– Wer nutzt die Unterkunft
-Hinweis auf Ehevertrag
Die Punkte der Trennungsvereinbarung mit notarieller Beglaubigung
Versorgungsausgleich
– Zugewinnausgleich
– Güterstand
– Abschaffung eines gemeinsamen Testaments
– Übertagen von Vermögen für Immobilien und Geschäftsanteilen
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Trennungsvereinbarung und einer Scheidungsvereinbarung ?
Mit der Trennungsvereinbarung werden bestimmte Faktoren nach der Trennung von Ehepaaren befristet geregelt, die bis zur rechtskräftigen Ehescheidung gelten. Bei einer Scheidungsvereinbarung wird, wie der Name schon sagt, die weitere Behandlung von großen Punkten nach einer Scheidung geregelt. Dadurch gleicht die Scheidungsfolgenvereinbarung beinahe einem Ehevertrag, der spezielle Ansprüche und Wünsche beider Parteien bei einer Scheidung klärt. Um solche Regelungen tatsächlich rechtssicher abzuhandeln, wäre es angebracht, die Trennungsvereinbarung notariell beglaubigen zu lassen. Das ist insbesondere wichtig, um die nachfolgende Scheidung möglichst einvernehmlich zu gestalten und Auseinandersetzung zu vermeiden.
Der Trennungsvertrag und der Unterhalt
Mit der Trennungsvereinbarung kann der Unterhalt für Ehepartner vereinbart werden, losgelöst davon, wie die gesetzlichen Bestimmungen bei der Ehescheidung geregelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein fester Betrag oder die Obergrenze des Einkommens von einem der Parteien festgelegt wird. Eventuell arbeitet nur einer den Ehegatten und der andere betreut die Kinder. Dadurch ist die Partei, die auf Karriere und Beruf zugunsten des Nachwuchses verzichtet, geldlichabgesichert.
Das Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder
Mit der Trennungsvereinbarung wird häufig der Umgang mit den gemeinsamen Kindern geregelt. Diese Übereinkunft bedarf keiner notariellen Beglaubigung und kann immer wieder verändert werden. Es können Zeiten festgesetzt werden, an dem der Umgang der jeweiligen Parteien mit den Kindern stattfindet, um Streitereien sowie Irrtümer auszuschließen.
Wer also vorhat, sich scheiden zu lassen, sollte in der Zeit der Trennung auf jeden Fall eine Trennungsvereinbarung mit dem Lebenspartner schließen. Generell ist diese ebenfalls ohne Notar möglich. Wer allerdings auf der sicheren Seite sein möchte, sollte das Schriftstück notariell beglaubigen lassen. So schließt man sämtliche Risiken, die in der Trennungszeit auftreten können, aus. Wer sich unsicher ist, kann sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.